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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Seite „Barrierefreiheit“ wurde zuletzt am 18. Juni 2024 aktualisiert.

Wir setzen uns für einen einfachen Zugang für alle ein

(Firmenname hier) ist bestrebt, unsere Website für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen, so zugänglich wie möglich zu machen. Wir haben viele Ressourcen investiert, um die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern und sicherzustellen, dass wir allen unseren Benutzern den gleichen Zugang bieten. Um uns dabei zu helfen, die (Firmenname hier)-Website zu einem positiven Ort für alle zu machen, verwenden wir die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien erklären, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und für alle benutzerfreundlich macht.

ADA-zugängliche Einheiten

Wie gesetzlich vorgeschrieben für eigengenutzte Immobilien mit mehr als 5 Wohneinheiten*, müssen Immobilien mit 6 oder mehr Wohneinheiten eine Einheit anbieten, die für Kunden mit Behinderungen reserviert ist. Die Immobilie muss diese Einheiten klar kennzeichnen und die barrierefreien Merkmale ausreichend detailliert beschreiben, damit Personen mit Behinderungen in angemessener Weise selbstständig beurteilen können, ob die jeweilige Einheit ihren Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Wenn Sie eine ADA-gekennzeichnete Einheit auswählen und keine Barrierefreiheit oder andere behindertengerechte Anforderungen haben, klicken Sie bitte auf „Abbrechen“ und wählen Sie eine andere Einheit aus, sofern es sich nicht um die letzte verfügbare Einheit handelt. Wenn Sie die Anforderungen des Americans with Disabilities Act (ADA) für diese Einheit nicht erfüllen und es sich nicht um die letzte verfügbare Einheit handelt, behält sich (Firmenname hier) das Recht vor, Ihre Reservierung ohne Ihre Zustimmung in eine andere Einheit zu ändern, um Kunden mit entsprechenden Behinderungen unterzubringen.

*Gemäß Bundesgesetz, das unter https://www.ada.gov/taman3.html zu finden ist, sind Unterkünfte mit 5 oder weniger Wohneinheiten, deren Eigentümer auf dem Grundstück wohnt, von der Pflicht ausgenommen, eine ADA-Einheit für Menschen mit Behinderungen zu haben. Religiöse Organisationen sind von den Anforderungen von Titel III ausgenommen. Historische Gebäude können ebenfalls von bestimmten Aspekten der Anforderungen von Titel III ausgenommen sein, aber die Eigentümer müssen dies anhand der lokalen und bundesstaatlichen Anforderungen überprüfen. Alle anderen Gebäude unterliegen möglicherweise den Anforderungen von Titel III.

Wie machen wir uns?

Wir haben hart an der Website von Yves Marrakech gearbeitet und glauben, dass wir unser Ziel der Barrierefreiheit der Stufe AA erreicht haben. Wir überwachen die Website regelmäßig, um dies aufrechtzuerhalten. Sollten Sie dennoch Probleme feststellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

    Wenn Ihnen die Website von Yves Marrakech gefallen hat oder Sie Probleme mit einem Teil davon hatten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir würden uns freuen, auf eine der folgenden Arten von Ihnen zu hören:


Senden Sie uns eine E-Mail an marrakech@yves-hamburg.com

Rufen Sie uns an unter ( 212) 212 7 02 87 87

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